Ein Firmenbrand hat immer schwerwiegende Folgen und setzt Unternehmensexistenzen aufs Spiel – über 70 % der Betriebe melden nach einem Feuer Insolvenz an. Auch wenn eine Ertragsausfallversicherung finanzielle Schäden abdeckt, orientieren sich wichtige Kunden oft neu. Sachschäden lassen sich ersetzen, Menschenleben nicht! Ein Brandschutzbeauftragter wird in Industriebauten und Verkaufsstätten gefordert und in Beherbergungsbetrieben empfohlen.

Sie verfügen nicht über die zeitlichen und personellen Ressourcen, sich mit den entsprechenden Paragraphen und Bestimmungen auseinanderzusetzen – möchten aber mit Ihrem Betrieb rechtssicher aufgestellt sein und Ihren baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz optimieren?

juergen-eberhardtIch als externer Brandschutzbeauftragter sorge in Ihrem Betrieb für vorbeugenden Brandschutz in allen Bereichen – auch dort, wo es auf den ersten Blick gar keine Mängel gibt.



Pluspunkte für Sie

  • Für kleine und mittlere Betriebe ist ein externer Brandschutzbeauftragter meist günstiger, da hohe Fortbildungskosten und -zeiten für eigene Mitarbeiter entfallen.
  • Ein externer Brandschutzbeauftragter garantiert ein effektives und strukturiertes Arbeiten und sorgt für neue Sichtweisen im Unternehmen.
  • Ein externer Brandschutzbeauftragter handelt als neutrale Person im Unternehmen und kann unabhängig von internen Meinungen und Konflikten eine objektive Beratung gewährleisten.

Mein Angebot als externer Brandschutzbeauftragter für Sie



Gefährdungsbeurteilungen
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Thema im betrieblichen Brandschutz. Sie ist die Grundlage für das Bestreben, Ihre Mitarbeiter und Ihre Arbeitsstätten vor Brandschäden zu schützen. Ich unterstütze Sie bei der Ermittlung, Beurteilung und Dokumentation möglicher Gefährdungen in Ihren Arbeitsstätten.

Die Brandschutzordnung ist eine Regelung für das Verhalten Ihrer Mitarbeiter im Brandfall, sowie für Maßnahmen, die Brände verhüten sollen. Eine Brandschutzordnung hat den Stellenwert einer Hausordnung bzw. einer allgemeinen Geschäftsbedingung.

Kommunikation ist alles! Unterweisungen qualifizieren Ihre Mitarbeiter dazu, sich im Betrieb sicher und präventiv zu verhalten. Mitarbeiter erfahren, wie sie aktiv im Unternehmen Brandgefahren verhindern können und wie sie im Brandfall reagieren müssen.

Schulungen zu sicherheitsrelevanten Themen Ihres Bereiches sind Voraussetzung für sicheres und präventives Arbeiten in Ihrem Betrieb.

Als Brandschutzbeauftragter und Oberbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr berate ich Sie kompetent in allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes und der Ausbildung von Brandschutzhelfern.

Unverbindliche Beratung! Jetzt Kontakt aufnehmen